Hinweis an den Antikorruptionsbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit
Diese E-Mail wird ohne Absenderadresse an den Antikorruptionsbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit übertragen.
Korruptionsverdacht
Dieses Meldesystem dient ausschließlich dem Zweck, dem Antikorruptionsbeauftragten Hinweise und Verdachtsmomente auf Korruptionsstraftaten/-delikte zu übermitteln.Wenn Sie hingegen Hinweise auf einen möglichen Sozialleistungsbetrug/-missbrauch (z.B. im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Bürgergeld) melden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) bzw. an Ihr Jobcenter (Bürgergeld) oder nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular .
Wichtig !
Bitte beachten Sie vor Abgabe eines Hinweises an den Antikorruptionsbeauftragten der BA:
Ihre Nachricht an den Antikorruptionsbeauftragten der BA wird im Standard anonym übertragen. Rückschlüsse auf den Absender/ die Absenderin oder die IP-Adresse sind dem Empfänger daher standardmäßig technisch nicht möglich. Demzufolge sind Sie nach dem Versenden Ihrer anonymen Nachricht für Rückfragen zum Sachverhalt nicht mehr erreichbar. Auf eigenen Wunsch steht Ihnen jedoch frei, Ihre Identität sowie Ihre Kontaktdaten durch eigene Eingabe im Freitextfeld zu offenbaren.
Schildern Sie bitte Ihre maßgeblichen Beobachtungen und Erkenntnisse konkret, detailliert und umfassend:
- Wer hat wann, was getan bzw. wer hat wem, wann, was gegeben?
- Benennen Sie Beteiligte mit Namen, Funktionen und sonstigen Ihnen bekannten Informationen.
- Benennen Sie ggf. konkrete Fundstellen oder Ablageorte von maßgeblichen Belegen, Dokumenten o.ä.
- Schildern Sie bitte Fakten und Daten und vermeiden Sie bloße Spekulationen.
- Sofern möglich und aus Ihrer Sicht verantwortbar, nennen Sie ggf. Personen. (z.B. Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen, Außenstehende), die zu einer Aufklärung beitragen können.
Je konkreter Ihr Hinweistext ist, umso höher ist die Chance, dass Korruptionsstraftaten/-delikte aufgedeckt werden können.